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Finanzierung02. Mai 2026· 6 Min. Lesezeit

Deine 1,5%-Finanzierung läuft 2026 aus — was der Sprung auf 4% für deine Rendite bedeutet

Wer zwischen 2012 und 2016 zu Niedrigzinsen finanziert hat, steht jetzt vor der teuersten Anschlussfinanzierung seit 15 Jahren. Was der Zinsanstieg konkret für Cashflow und Eigenkapitalrendite bedeutet — und welche drei Optionen Investoren haben.

Zwischen 2012 und 2016 finanzierten Immobilienkäufer zu Zinssätzen zwischen 1,2 und 2,5 Prozent — historisch einmalig günstig. Wer damals eine 10-jährige Zinsbindung gewählt hat, steht heute vor der Anschlussfinanzierung: zu aktuellen Konditionen von 3,9 bis 4,4 Prozent je nach Laufzeit (Finanztip, Stand Mai 2026). Das ist kein kleines Delta — es verändert die gesamte Investitionsrechnung.

Die Zahl, die niemand gerne rechnet

Beispiel: Restschuld 200.000 €, bisheriger Zinssatz 1,5 %, neue Konditionen 4,0 % — der reine Zinsunterschied beträgt 5.000 € pro Jahr, also über 416 € mehr im Monat. Bei einer Kaltmiete von 1.200 € ist das ein Cashflow-Einbruch von über 34 % — ohne dass sich an der Miete oder dem Objekt etwas verändert hat. Wer diesen Moment nicht vorbereitet hat, gerät unter Liquiditätsdruck. Wer ihn kennt, kann gegensteuern.

Option 1: Prolongation — bequem, aber selten optimal

Prolongation bedeutet: Die bisherige Bank schickt ein Angebot, man unterschreibt, das Darlehen läuft weiter. Der Vorteil: kein Aufwand, keine neue Bonitätsprüfung, keine Grundschuldabtretung. Der Nachteil: Hausbanken bieten bei der Prolongation in der Regel nicht ihre besten Konditionen an — sie kalkulieren mit der Trägheit des Kunden. Laut Stiftung Warentest lagen die Differenzen zwischen Hausbank-Prolongation und dem günstigsten Marktanbieter zuletzt bei bis zu 0,93 Prozentpunkten. Bei 200.000 € Restschuld über 10 Jahre sind das mehr als 18.000 € Mehrkosten.

Option 2: Umschuldung — Aufwand lohnt sich fast immer

Wer die Bank wechselt, muss die Grundschuld abtreten lassen — das kostet einmalig ca. 200–500 € Notarkosten. Der Aufwand lohnt sich: Selbst 0,3 Prozentpunkte besserer Zins bedeuten bei 200.000 € Restschuld über 10 Jahre rund 6.000 € Ersparnis. Vergleichsportale wie Interhyp, Dr. Klein oder Baufi24 geben innerhalb von 48 Stunden verbindliche Angebote. Wichtig: Mit dem Vergleich mindestens 6 Monate vor Ablauf beginnen — bei großen Restschulden früher.

Option 3: Forward-Darlehen — Zinssicherheit auf Vorrat

Wer noch 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit hat und steigende Zinsen erwartet, kann heute schon die künftigen Konditionen festzurren — per Forward-Darlehen. Der Preis dafür: ein Aufschlag von ca. 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit. Bei 24 Monaten Vorlauf und 0,02 % pro Monat sind das 0,48 % Zinsaufschlag — der sich lohnt, wenn die Zinsen bis zur Auszahlung um mehr als diesen Betrag steigen. In einem Umfeld von über 4 % ist das eine legitime Absicherungsstrategie.

Das Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB

Wer eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart hat, hat nach exakt 10 Jahren das Recht, das Darlehen mit 6 Monaten Frist kostenfrei zu kündigen — unabhängig vom Ablauf der vereinbarten Zinsbindung. Dieses gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt unabhängig davon, was im Darlehensvertrag steht, und kann nicht durch Bankkonditionen ausgeschlossen werden. Wer eine 15-jährige Zinsbindung aus 2014 hat, kann also bereits 2024 kündigen und zu besseren Konditionen umschulden — falls das Zinsniveau es hergibt.

Was Investoren jetzt konkret tun sollten

Schritt eins: Ablaufdatum der Zinsbindung prüfen und im Kalender mit 12-Monats-Vorlauf markieren. Schritt zwei: Aktuellen Restschuldbetrag aus dem letzten Kontoauszug ermitteln. Schritt drei: Mindestens drei Angebote einholen — Hausbank, ein unabhängiger Vermittler, ein Online-Vergleich. Schritt vier: Zinsbindungsdauer neu bewerten: In einem Umfeld von 4 % spricht einiges für eine längere Bindung (15 Jahre), um Planungssicherheit zu gewinnen. Schritt fünf: Cashflow-Szenario mit neuen Konditionen durchrechnen — und prüfen, ob das Objekt bei 4 % noch investierbar ist.

Quellen
  1. Anschlussfinanzierung: Zinsen und Sparpotenzial — Stiftung Warentest (April 2026)
  2. Aktuelle Bauzinsen Mai 2026 — Finanztip
  3. § 489 BGB Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers — Bundesministerium der Justiz
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